Eine schwere Krankheit oder ein Unfall können von heute auf morgen Ihr Leben verändern. Die gesetzliche Versorgung sieht in den meisten Fällen, wenn überhaupt, nur sehr geringe Leistungen vor. Hausfrauen, Rentner, Kleinkinder und in vielen Fällen auch Selbstständige haben überhaupt keinen Anspruch auf gesetzliche Versicherungsleistungen.
Für alle Arbeitnehmer, die nach dem 01.01.61 geboren sind, gilt:
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer, unabhängig vom erlernten Beruf, täglich nur zwischen 3 bis 6 Stunden tätig sein kann.
Volle Erwerbsminderung ist dann gegeben, wenn die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt ist, dass Tätigkeiten weniger als drei Stunden täglich verrichtet werden können.
Die durchschnittliche Höhe der Erbwerbsminderungsrenten im Jahr 2010 beträgt laut Statistik der „Deutsche Rentenversicherung“ 637,47 €.
Das durchschnittliche Rentenzugangsalter wegen verminderter Erwerbsfähigkeit liegt bei 50,0 Jahren.
Und: Im Berufsunfähigkeitsfall haben sie keinen Berufsschutz mehr. Sie können auf jeden beliebigen Beruf verwiesen werden. Ein sozialer Abstieg ist dann fast zwangsläufig die Folge.
Daher gilt es, so früh wie möglich eine private Vorsorge zu treffen.
Die Versicherungswirtschaft stellt hier verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Haben Sie Fragen. Gerne stehen wir Ihnen für ein ausführliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach unter den angegebenen Telefonnummern ein Gesprächstermin mit uns.
|
|
|